Zwei Menschen sind auf einem Baustellengerüst gesichert, stehen auf dem Gerüst, es ist von der Gebäudeinnenseite aus fotografiert

BG BAU Förderung. Wie Sie Arbeitsschutz clever finanzieren

Investitionen in Arbeitsschutz lohnen sich doppelt: Sie senken Arbeitsausfälle und steigern die Motivation Ihrer Mitarbeiter – und mit den Arbeitsschutzprämien der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschat (BG BAU) sparen Sie dabei bares Geld. Erfahren Sie mehr über die Höhe der Leistungen, Förderungsbedingungen und Antragstellung mit unserer Schritt-für-Schritt Anleitung.

Was unterscheidet die BG BAU Arbeitsschutzprämien von anderen Bauförderungen?

Während klassische Bauförderungen vor allem bauliche oder energetische Projekte unterstützen, fördert die BG BAU Maßnahmen und Produkte, die den Arbeitsschutz Ihrer Mitarbeiter erhöhen. Darunter sind Förderungen für persönliche Schutzausrüstung (PSA), Staub- und Lärmschutz sowie Absturzsicherungen und ergonomische Baugeräte. Das bedeutet Sie können staatliche Bauförderungen und die BG BAU Arbeitsschutzprämien unabhängig voneinander beziehen.

Was wird durch die Arbeitsschutzprämie gefördert?

Die Prämien unterstützen Maßnahmen in den Bereichen: 

  • Absturz: Bautreppen/Gerüsttreppen, Podest- und Plattformleitern, Ein-Personen-Gerüste, Kleinsthubarbeitsbühnen, Lifeline-Systeme, Industrieschutzhelme und Weiteres

  • Staub und Gefahrstoffe: Bau-Entstauber, Vorabscheider, Schleifsysteme, Staubschutzwände/-türen, Luftreiniger, Elektro-Fugenschneider, Akkubetriebene Trennschleifer, staubarme Streumittel und Weiteres

  • UV-Strahlung und Hitze: Individueller Sonnen- und UV-Schutz (z.B. Kühlwesten, Funktionsshirts, Sonnenbrillen) und technischer UV-Schutz zur Verschattung (z.B. Wetterschutzzelte)

  • Körperliche Belastung: Exoskelette, Teleskopstiele, Treppensteiger, Versetzungsgeräte, Führungswagen für Langhalsschleifer, Ladehilfe für Stapler

  • Elektrische Gefährdung: Kabelortungsgeräte, Sicherheitsverteilung für mobile Stromerzeuger, Trenntransformatoren, PRCD-S

  • Lärm: Otoplastiken

  • Sichere Handmaschinen: Akku-Pendelsäbelsägen, Akku-Handkreissägen, akkubetriebene Fuchsschwanzsögen, Eintreibgeräte

  • Baumaschinen und LKW: Seiten- und Rückfahrkameras, Automatischer Motorstopp, Um- und Nachrüstungen

  • Organisation des Arbeitsschutzes und Qualifikation: Qualifizierung nach GW 19 / S 129, ZUMBau, AMS BAU Wiedergutachtung und Weiteres

Wer kann die BG BAU Förderung nutzen – und ab wann lohnt es sich?

Welche Betriebe können die Arbeitsschutzprämien beantragen?

Antragsberechtigt sind Mitgliedsunternehmen der BG BAU mit mindestens einer beschäftigten Person und einem Beitrag ab 100 Euro. Unternehmer ohne Beschäftigte können bei Bestehen einer freiwilligen Versicherung bei der BG BAU ebenfalls eine Förderung beantragen, maximal bis zu 250 Euro im Jahr. Ziel der BG BAU ist insbesondere die Förderung von Arbeitsschutz in kleinen und mittleren Betrieben der Bauwirtschaft. Daher können Sie Ihre Förderungssumme auch über mehrere Jahre aufbauen – vorausgesetzt ihre Beitragszahlung liegt unter 100.001 € 

Welche Arten der BG BAU Förderungen gibt es?

Es wird zwischen beitragsabhängigen und beitragsunabhängigen BG Bau Förderungen unterschieden. Die beitragsunabhängige BG BAU Förderung fokussiert sich auf die Absturzprävention sowie besondere Schutzanforderungen beim Bauen im Bestand und wird nicht auf die jährliche Gesamtfördersumme angerechnet. 

Praxistipp: Eine Förderung von Leasinggeräten ist ebenfalls möglich. Die Antragserstellung wird einmalig durchgeführt, wobei der Leasingvertrag nicht älter als 365 Tage sein darf. Als Berechnungsgrundlage werden die bereinigten Leasingraten (ohne Servicerate oder Ähnliches) für die Laufzeit des Vertrages herangezogen. Eine Förderung von Leasingverträgen mit einer geringeren Laufzeit als 12 Monate ist nicht möglich.

Bildquelle: Layher
Bildquelle: Makita

Wie hoch sind die BG BAU Arbeitsschutzprämien?

Bei der beitragsabhängigen Förderung können Arbeitsschutzprämien von 100 bis 20.000 € beantragt werden. Die Höhe der Prämie richtet sich nach der jährlichen Beitragshöhe:

  • 100 € Förderung bei 100 – 250 € Beitragszahlung

  • 10 % des Umlagebeitrages (max. 100 – 2.500 €) bei 251 – 25.000 € Beitragszahlung 

  • 7,5 % des Umlagebeitrages (max. 2.500 – 3.750 €) bei 25.001 – 50.000 € Beitragszahlung 

  • 5 % des Umlagebeitrages (max. 3.750 – 5.000 €) bei 50.001 – 100.000 € Beitragszahlung 

  • 2 % des Umlagebeitrages (max. 5.000 – 20.000 €) ab 100.001 € Beitragszahlung 

Förderung der Absturzprävention (beitragsunabhängig)

Kriterien für die Förderung von max. 3.000 € 

  • Mind. eine Beschäftigte/ein Beschäftigter

  • Ausgeglichenes Beitragskonto

  • Gefährdungsbeurteilung bei Absturzgefährdung

  • Beratung zur Absturzprävention durch Aufsichtsperson, Präventionsberater:in (oder Dienste) der BG BAU

  • Unterzeichnung des Sicherheitsbekenntnisse

Kriterien für die Förderung von max. 5.000 €

  • Teilnahme an BAU AUF BAU oder AMS BAU

  • Alle genannten Kriterien für die Förderung von max. 3.000 €

Kriterien für die Förderung von max. 10.000 € 

Förderung des Arbeitsschutzes beim Bauen im Bestand (beitragsunabhängig)

Das Schutzpaket für Bauen im Bestand umfasst persönliche Schutzmaßnahmen zur Staub- und Gefahrstoffreduktion und wird mit 50 % der Anschaffungskosten (max. 5.000 €) bezuschusst. Zu den Förderungsbedingungen zählen:   

  • Teilnahme am E-Learning-Kurs „Grundkenntnisse Asbest

  • Vollständigkeit des Schutzpakets mit allen Komponenten. Bei einer früheren Anschaffung sind Nachweise erforderlich.

Checkliste für das Arbeitsschutzpaket Bauen im Bestand (Stand: Juli 2025)

  • Handmaschinen mit Absaugung

  • Bau-Entstauber der Staubklasse H

  • Luftreiniger oder Unterdruckhaltegeräte der Staubklasse H

  • Staubschutztür in faltbarer Ausführung

  • Einkammer-Personenschleuse in faltbarer Ausführung

  • 50 Stück Einwegschutzanzug Kat. III Typ 5/6

  • Atemschutz: 10 Stück Halbmasken mit Filter P3

Praxistipp: Je nach Schwerpunkt und Investitionsvolumen lohnt sich ein Vergleich der Förderungsarten der BG BAU, sodass Sie das meiste aus Ihren Investitionen herausholen.

Bildquelle: FLEX
Bildquelle: BOSCH

Wie stelle ich einen Antrag auf BG BAU Förderung?

  1. Bedarf an Arbeitsschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb prüfen

  2. Förderfähiges Produkt oder Maßnahme im Online-Katalog oder PDF-Katalog auswählen und bei Ihrem Händler des Vertrauens bestellen – ganz einfach telefonisch, per Mail oder persönlich bei uns. 

  3. Unterlagen überprüfen und ggf. digitalisieren

  4. Antrag über das Online Formular der BG BAU stellen und erforderliche Dokumente hochladen 

Checkliste für Rechnungen

  • Sind alle Bezeichnungen der förderfähigen Maßnahmen oder Geräte auf der Rechnung aufgeführt: Hersteller, Modelbezeichnung, Artikelnummer des Herstellers

  • Die Rechnung ist nicht älter als 365 Tage bei Antragstellung?

  • Haben Sie weitere Nachweise beigefügt, z.B. Fotos, Rechnungskopien, Belege, Zertifikate, Urkunden?

Checkliste für Leasingverträge

  • Der Leasingvertrag ist nicht älter als 365 Tage?

  • Die Laufzeit beträgt mind. 12 Monate?

  • Der Zeitraum des Leasingvertrages ist vermerkt?

Förderfähige Produkte bei CAPITAL Baustoffe

  • Gerüste und Leitern von Layher
  • Bau-Entstauber von FLEX
  • Akkubetriebene Sägen von Makita, Bosch und DeWalt

Wir beraten Sie gerne!

Fazit

Die BG BAU Arbeitsschutzprämien machen Sicherheit auf der Baustelle zum echten Vorteil: Sie senken Unfälle, steigern die Motivation und sparen richtig Geld – bis zu 50 % Ihrer Investitionen werden zurückgezahlt. Ob Leiter, Entstauber, Exoskelett oder Schutzpaket: Für viele Maßnahmen gibt es Zuschüsse. Ob kleiner Handwerksbetrieb oder Großes Bauunternehmen – die Anträge sind einfach, die Förderung umfangreich und die Vorteile klar. Nutzen Sie den Arbeitsschutzprämien, um Ihre Baustelle sicherer, gesünder und profitabler zu machen. Einfach prüfen, beantragen und sparen! 

Was gibt es noch zu beachten?

Es besteht kein Rechtsanspruch bei ausgeschöpften Haushaltsmitteln, Beitragsrückständen oder dem Überschreiten der individuellen Förderhöchstsumme. Die eingereichten Rechnungen dürfen nicht älter als 365 Tage sein. Bei dem Weiterverkauf innerhalb des ersten Jahres muss der Zuschuss zurückgezahlt werden. 

Häufige Fragen zu BG BAU Arbeitsschutzprämien (FAQ)

Können auch kleine Betriebe und Solo-Selbstständige eine Förderung bekommen?

Ja, auch kleine Betriebe und Solo-Selbstständige können die Förderung nutzen. Wer Mitglied der BG BAU ist und mindestens einen Beschäftigten hat, kann ab einem Beitrag von 100 Euro Anträge stellen. Selbstständige ohne Beschäftigte können mit einer freiwilligen Versicherung ebenfalls bis zu 250 Euro pro Jahr erhalten.

Sie können Rechnungen für förderfähige Geräte bis zu 365 Tage nach dem Rechnungsdatum einreichen. Ältere Rechnungen werden nicht berücksichtigt

Füllen Sie das Online-Formular auf der BG BAU-Website aus, laden Sie Ihre Rechnungen hoch und schicken Sie alle erforderlichen Nachweise. Die Antragstellung ist einfach und übersichtlich.

Falls die Mittel ausgeschöpft sind, besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. In diesem Fall lohnt es sich, dennoch einen Antrag zu stellen – oft werden Mittel im Laufe des Jahres wieder verfügbar.

Rechtliche Hinweise und Aktualität: Der Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Förderbedingungen, Fördersummen und Fristen können sich ändern – prüfen Sie bitte stets den aktuellen Stand bei der BG BAU. Bei speziellen Fragen zu Steuern oder komplexen Förderstrategien empfehlen wir eine externe Konsultation. Alle Informationen beziehen sich auf Stand Juli 2025.

Quellen

Ihre Berater für Baugeräte und Werkzeuge

Lieferanten – Markenqualität

  • LayherMakitaBoschDeWalt